PD-L1 Portal: Zugangsschutz

Der Datenschutz in Deutschland und die Regeln des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) führen dazu, dass der Besuch des Portals ab sofort nur medizinischem Fachpersonal gewährt werden darf.

Das bedeutet: Registrierte QuIP-Kunden finden nach ihrem Login auf der zentralen QuIP-Seite automatisch einen Link zum PD-L1-Portal. Alle Mediziner, die über einen DocCheck-Zugang verfügen, haben ebenfalls Zugriff auf das Portal. Alle weiteren Interessenten ohne QuIP-Account oder DocCheck-Zugang können über ein Kontaktformular einen QuIP-Zugangscode auf das Portal anfordern.